Deine Fort- und Weiterbildung bei VBZ-Mitte
Als Fahrlehrer*in ist es wichtig, dein Wissen regelmäßig aufzufrischen und dich weiterzuentwickeln. Bei VBZ-Mitte bieten wir dir verschiedene Fort- und Weiterbildungen an, die dich in deinem Beruf unterstützen und dir neue Perspektiven eröffnen.
Gesetzliche Pflichtfortbildung (§ 53 Abs. 1 FahrlG)
Alle vier Jahre musst du als Fahrlehrer*in an einer dreitägigen Fortbildung teilnehmen. Diese umfasst aktuelle Themen wie:
- Änderungen im Straßenverkehrsrecht
- Neue Entwicklungen in der Verkehrspädagogik
- Technische Neuerungen im Kraftfahrwesen
- Methoden zur Gestaltung des Unterrichts
- Umweltpolitische Aspekte und nachhaltige Mobilität
Der Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmer*innen ist ein wichtiger Bestandteil dieser Fortbildung.
Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer*innen (§ 53 Abs. 3 FahrlG)
Wenn du als Ausbildungsfahrlehrer*in tätig bist, musst du alle vier Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilnehmen. Diese kann mit der allgemeinen Fahrlehrerfortbildung kombiniert werden.
Weiterbildung zum Ausbildungsfahrlehrer*in (§ 16 FahrlG)
Möchtest du Fahrlehreranwärter*innen ausbilden? Dann ist die Weiterbildung zum Ausbildungsfahrlehrer*in genau das Richtige für dich. Voraussetzungen sind:
- Mindestens drei Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer*in der Klasse B in Theorie und Praxis innerhalb der letzten fünf Jahre
- Der Inhaber oder verantwortliche Leiter deiner Fahrschule besitzt die Ausbildungsberechtigung
Inhalte der Weiterbildung:
- Darstellung der Fahrlehrerausbildung
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Aufgaben des Ausbildungsfahrlehrers
- Pädagogische Reflexion
- Vorbereitung auf die Abschlussprüfung der Fahrlehreranwärter*innen
Dauer: 5 Tage (ganztägig), insgesamt 21 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.
Seminarerlaubnisse ASF/FES (§ 53 Abs. 2 FahrlG)
Um Aufbauseminare für Fahranfänger*innen (ASF) oder Fahreignungsseminare (FES) durchführen zu können, benötigst du entsprechende Seminarerlaubnisse. Voraussetzungen sind:
- Besitz der Fahrlehrerlaubnisklassen BE und A
- Mindestens drei Jahre hauptberufliche Tätigkeit in Theorie und Praxis für Fahrschüler*innen der Klassen B und A innerhalb der letzten fünf Jahre
Dauer:
- Grundlagenausbildung: 4 Tage
- Spezialausbildung ASF: 4 Tage
- Spezialausbildung FES: 4 Tage
Betriebswirtschaftliches Seminar (§ 11 FahrlG)
Wenn du eine eigene Fahrschule gründen möchtest, ist die Teilnahme an einem betriebswirtschaftlichen Seminar erforderlich. Inhalte sind unter anderem:
- Marktwirtschaftliche Grundbegriffe
- Rechnungswesen und Kostenrechnung
- Rechtsformen und gesetzliche Bestimmungen
- Arbeits-, Versicherungs- und Steuerrecht
- Wettbewerbsrecht
Dauer: 2 Wochen (ganztägig), insgesamt 70 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.
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Möchtest du an einer unserer Fort- oder Weiterbildungen teilnehmen? Dann melde dich einfach über unser Kontaktformular an oder ruf uns an. Wir freuen uns darauf, dich auf deinem beruflichen Weg zu begleiten!