Verkehrsbildungszentrum als treuer Begleiter deiner Aus- und Weiterbildung!

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Weiterbildung – Fortbildung

Deine Fort- und Weiterbildung bei VBZ-Mitte

Als Fahrlehrer*​in ist es wichtig, dein Wissen regelmäßig aufzufrischen und dich weiterzuentwickeln. Bei VBZ-Mitte bieten wir dir verschiedene Fort- und Weiterbildungen an, die dich in deinem Beruf unterstützen und dir neue Perspektiven eröffnen.​

Gesetzliche Pflichtfortbildung (§ 53 Abs. 1 FahrlG)

Alle vier Jahre musst du als Fahrlehrer*​in an einer dreitägigen Fortbildung teilnehmen. Diese umfasst aktuelle Themen wie:​

  • Änderungen im Straßenverkehrsrecht
  • Neue Entwicklungen in der Verkehrspädagogik
  • Technische Neuerungen im Kraftfahrwesen
  • Methoden zur Gestaltung des Unterrichts
  • Umweltpolitische Aspekte und nachhaltige Mobilität

Der Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmer*​innen ist ein wichtiger Bestandteil dieser Fortbildung.

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer*innen (§ 53 Abs. 3 FahrlG)

Wenn du als Ausbildungsfahrlehrer*​in tätig bist, musst du alle vier Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilnehmen. Diese kann mit der allgemeinen Fahrlehrerfortbildung kombiniert werden.​

Weiterbildung zum Ausbildungsfahrlehrer*in (§ 16 FahrlG)

Möchtest du Fahrlehreranwärter*​innen ausbilden? Dann ist die Weiterbildung zum Ausbildungsfahrlehrer*​in genau das Richtige für dich. Voraussetzungen sind:​

  • Mindestens drei Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer*​in der Klasse B in Theorie und Praxis innerhalb der letzten fünf Jahre
  • Der Inhaber oder verantwortliche Leiter deiner Fahrschule besitzt die Ausbildungsberechtigung​

Inhalte der Weiterbildung:​

  • Darstellung der Fahrlehrerausbildung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Aufgaben des Ausbildungsfahrlehrers
  • Pädagogische Reflexion
  • Vorbereitung auf die Abschlussprüfung der Fahrlehreranwärter*​innen​

Dauer: 5 Tage (ganztägig), insgesamt 21 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.​

Seminarerlaubnisse ASF/FES (§ 53 Abs. 2 FahrlG)

Um Aufbauseminare für Fahranfänger*​innen (ASF) oder Fahreignungsseminare (FES) durchführen zu können, benötigst du entsprechende Seminarerlaubnisse. Voraussetzungen sind:​

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnisklassen BE und A
  • Mindestens drei Jahre hauptberufliche Tätigkeit in Theorie und Praxis für Fahrschüler*​innen der Klassen B und A innerhalb der letzten fünf Jahre​

Dauer:

  • Grundlagenausbildung: 4 Tage
  • Spezialausbildung ASF: 4 Tage
  • Spezialausbildung FES: 4 Tage

Betriebswirtschaftliches Seminar (§ 11 FahrlG)

Wenn du eine eigene Fahrschule gründen möchtest, ist die Teilnahme an einem betriebswirtschaftlichen Seminar erforderlich. Inhalte sind unter anderem:​

  • Marktwirtschaftliche Grundbegriffe
  • Rechnungswesen und Kostenrechnung
  • Rechtsformen und gesetzliche Bestimmungen
  • Arbeits-, Versicherungs- und Steuerrecht
  • Wettbewerbsrecht​

Dauer: 2 Wochen (ganztägig), insgesamt 70 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.


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Möchtest du an einer unserer Fort- oder Weiterbildungen teilnehmen? Dann melde dich einfach über unser Kontaktformular an oder ruf uns an. Wir freuen uns darauf, dich auf deinem beruflichen Weg zu begleiten!

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